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Schulverwaltungsassistenz (m/w/d)

Die Bezirksregierung Arnsberg besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Schulverwaltungsassistenz (m/w/d)
(Entgeltgruppe 8 TV-L) am Franz-Stock-Gymnasiumin Arnsberg
Aufgabenschwerpunkte:
Eine Schulverwaltungsassistenz entlastet die Schulen von Verwaltungsaufgaben und professionalisiert Verwaltungsabläufe. Sie wird für Aufgaben eingesetzt, die den inneren Schulbereich betreffen und dem Land Nordrhein-Westfalen obliegen.
Zu den Aufgabenschwerpunkten gehören unter anderem:

  • Datenpflege SchiLD
  • Koordination von Baumaßnahmen
  • Protokollführung (auch abends)
  • Mitarbeit bei Statistiken
  • Zeugnisse - Notenübernahme, Druck
  • Klärung schulrechtlicher Fragen

Anforderungsprofil

Die Bewerbenden müssen über eine der folgenden Voraussetzungen verfügen:

  • Laufbahnbefähigung Laufbahngruppe 1.2 nichttechnischer Dienst
  • Verwaltungsfachangestellte
  • Justizfachangestellte
  • Angestelltenlehrgang I
  • Kaufleute Büromanagement/Bürokommunikation
  • oder vergleichbare Ausbildungen

Darüber hinaus sollten die Bewerbenden über ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, Organisationsfähigkeit, Teamfähigkeit und ein hohes Maß an Flexibilität verfügen. Ebenso sollte die Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten gegeben sein.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Bewerbung geeigneter schwerbehinderter Menschen ist im Hinblick auf § 164 SGB IX erwünscht. Dies gilt auch für Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX.
Die Bewerbung von Personen mit Einwanderungsgeschichte, die die Voraussetzungen erfüllen, wird begrüßt.
Hinweis:
Vor Einstellung ist ein ausreichender Impfschutz gegen Masern (§ 20 Abs. 8 S. 2 i. V. m. Abs. 9 S. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) oder eine Masernimmunität bzw. Impfkontraindikation (§ 20 Abs. 9 S. 1 Nr. 2 IfSG) nachzuweisen.
Beschäftigungsverhältnis:
Die Beschäftigung erfolgt im Umfang von 39,83 Wochenstunden im Rahmen eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses auf der Grundlage des Tarifvertrages der Länder (TV-L) in der Entgeltgruppe 8 der Entgeltordnung zum TV-L.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Verfügbarkeit der Stelle.
Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte mit Lebenslauf, Zeugnissen sowie lückenlosen Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweisen bis zum 03.01.2025 (Eingang bei der Bezirksregierung) per Email an:
bewerbung.sva@bra.nrw.deBetreff: Dez. 47.8.2-SVA FSG Arnsberg
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Bräutigam (02931/82-3033) oder Frau Kastner (02931/82-3020).
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit der automatisierten Verarbeitung,
Speicherung sowie der Übermittlung Ihrer im Rahmen des Auswahlverfahrens erhobenen Daten durch die Bezirksregierung Arnsberg einverstanden.
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