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Sachbearbeiter/in Verhaltensprävention (m/w/d)

Die Kreispolizeibehörde Warendorf sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Sachbearbeiter/in Verhaltensprävention (m/w/d)

für das Kriminalkommissariat 2.

Informationen zur Stelle

  • Befristet (Elternzeitvertretung bis voraussichtlich 31.12.2025)
  • Teilzeit (29:52 Std. pro Woche)
  • Vergütung: Entgeltgruppe 11 TV-L
  • Dienstort: 48231 Warendorf, Standort Waldenburger Str. 4

Kreispolizeibehörde Warendorf
Die Kreispolizeibehörde Warendorf ist eine von 47 Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen und liegt im nordöstlichen Münsterland. Mit ca. 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist sie für die Sicherheit der mehr als 278.000 Bürgerinnen und Bürger im Kreis Warendorf verantwortlich. Sie ist gegliedert in die Direktionen Gefahrenabwehr/Einsatz, Kriminalität, Verkehr und Zentrale Aufgaben. Vier Polizeiwachen (Ahlen, Warendorf, Beckum und Oelde), fünf Kriminalkommissariate, ein Verkehrskommissariat sowie der Verkehrsdienst nehmen die polizeilichen Aufgaben im Kreisgebiet wahr. Weitergehende Informationen finden Sie unter https://warendorf.polizei.nrw.
Aufgabengebiet

  • Initiierung, Durchführung und Begleitung verschiedener Projekte im Bereich Suchtvorbeugung und Jugendkriminalität an weiterführenden Schulen, Berufsschulen und in Ausbildungsbetrieben
  • Präsentation von Projektinhalten im Rahmen von Fachvorträgen vor Schulklassen, Auszubildenden und Eltern sowie Durchführung/Moderation anschließender Diskussionsrunden
  • Erstellen von Flyern und Handouts über Suchtstoffe (legale und illegale), insbesondere über deren Auswirkungen
  • Abstimmung mit verschiedenen Institutionen (Jugendämter, Kriminalkommissariate, Schulen, Ausbildungsbetriebe etc.)
  • Auswertung der aktuellen Kriminalitätsentwicklung sowie des Rauschgiftlagebildes
  • Auswertung der Kriminalitätsentwicklung im Hinblick auf Betrugsdelikte zum Nachteil von Seniorinnen und Senioren, z.B. Enkeltrick, Schockanrufe und Glas-Wassertrick
  • Erarbeitung von Verhaltensregeln und Präventionshinweisen allgemeiner Art sowie im Akutfall für (betroffene) Seniorinnen und Senioren
  • Kontakt zu Seniorenunterkünften, Pflegeheimen und Betreuenden
  • Erstellen von Konzepten und Halten von Fachvorträgen vor entsprechenden Gruppen
  • Erstellen von Flyern und Handouts
  • Bekanntmachung von möglichen Hilfestellen
  • Weiterentwicklung von Projekten aus dem Bereich der Senioren - Prävention
  • Gewinnung von ehrenamtlichen Seniorinnen und Senioren, die eigene Erfahrungen und Informationen in Form von Vorträgen weitergeben möchten
  • Stetige Anpassung der Inhalte an neue Betrugsmaschen
  • Auswertung der täglichen Kriminalitätslage durch Kontaktaufnahme zu den Kriminalkommissariaten und eigene Recherchen
  • Erkennen und Festlegen von Schwerpunkörtlichkeiten und Opfer-Zielgruppen
  • Aufklärung über die Tatbegehungsweisen und Vermittlung von Verhaltensweisen
  • Präventionsmaßnahmen, wie z.B. Beratungen, Infostände und Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Planung von Präsenz- und Zivilstreifen im Einzelhandel, in Einkaufszentren und auf Märkten
  • Vorbereitung und Durchführung von Vorträgen vor Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften
  • Beratung zu Präventionsmaßnahmen
  • Durchführung von Projekttagen zu den Themen „Sicher Online Shoppen“, „Cybermobbing“, „unfreiwillig Pornostar“ und „Mach dein Passwort stark“
  • Stetige Aktualisierung der vorzutragenden Inhalte bedingt durch die sich ständig ändernden Vorgehensweisen im Bereich der Internetkriminalität

Voraussetzungen

  • Abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium in einer der folgenden Fachrichtungen:
  • Soziale Arbeit
  • Erziehungs- und Bildungswissenschaften - Gesundheitswesen
  • Psychologie
  • abgeschlossener vergleichbarer Studiengang
  • gültige Fahrerlaubnis der EU Klasse B (ehem. Klasse 3)

Wünschenswert sind darüber hinaus die folgenden Fachkenntnisse:

  • sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Produkten, insbesondere Excel und PowerPoint
  • Erfahrungen mit Vortrags- und Moderationsformen
  • Kenntnisse über die einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Erlasse, insbesondere über das Jugendschutzgesetz (z.B. Verkauf und Abgabe von Tabak und Alkohol), Betäubungsmittelgesetz (z.B. Verkehr mit Betäubungsmitteln), Strafgesetzbuch (z.B. Bedrohung, Körperverletzung, Betrug, Diebstahl) und Straßenverkehrsgesetz (z.B. Fahrverbot, Promillegrenze)
  • Kenntnis über den Ablauf eines Strafverfahrens und die Unterschiede zum Jugendstrafverfahren
  • Fachwissen über Suchtstoffe und deren Wirkungen
  • Kenntnisse im Umgang mit Datenbankstrukturen und deren Auswertemöglichkeiten

Diese Kompetenzen sollten Sie mitbringen:

  • Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
  • Organisations- und Planungsfähigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Eigenständigkeit
  • Analytische Fähigkeiten
  • Lösungsorientierter Arbeitsstil
  • Flexibilität im Handeln
  • Leistungsmotivation
  • Belastbarkeit
  • Teamfähigkeit

Wir bieten Ihnen

  • tarifgerechte Bezahlung
  • flexible Arbeitszeiten
  • 30 Tage Jahresurlaub
  • Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“)
  • Zusatzversorgung zur gesetzlichen Rente
  • anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeiten in einem kooperativen und
  • kostenfreie Parkplätze

Bewerbungsverfahren
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung (bitte ausschließlich per E-Mail im PDF-Format) bis zum 22.11.2024 an
Bewerbung.Warendorf@polizei.nrw.de
Der Bewerbung sind mindestens beizufügen:

  • Bewerbungsschreiben
  • aktueller Lebenslauf
  • Nachweis über abgeschlossene Berufsausbildung
  • Ggf. Nachweis über Schwerbehinderung oder Gleichstellung i. S. d. § 2 SGB IX
  • Führerschein

Bitte geben Sie in der Bewerbung Ihren frühestmöglichen Eintrittstermin an.
Fachliche Fragen zum Aufgabengebiet können Sie an Herrn Meinhard Reckhorn (Tel. 02581 - 600920 oder Meinhard.Reckhorn@polizei.nrw.de) richten.
Für tarifrechtliche Informationen oder bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an Herrn Jonas Dues (Tel. 02581 - 600124 oder Jonas.Dues@polizei.nrw.de).

Hinweise

  • Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des § 8 Abs. 4 Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt.
  • Außerdem freuen wir uns ganz besonders über Bewerbungen von Menschen, von denen bisher noch zu wenige bei uns arbeiten: Menschen mit Schwerbehinderung, ihnen gleichgestellte behinderte Menschen sowie Menschen mit einer Migrationsgeschichte.
  • Im Rahmen des Bewerbungsprozesses erfolgt eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach den Vorgaben des § 18 Abs. 4 Datenschutzgesetz NRW. Dazu werden personenbezogene Daten in Vorgangsverwaltungs- und Informationssystemen der Polizei verarbeitet.

Dies ist eine auf dritten Jobbörsen gefundene Stellenanzeige. Wir bieten hierfür keinen Support, können diese aber jederzeit offline stellen. Für weitere Informationen: Datenschutzhinweise | Anzeige melden.

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Veröffentlicht am 01.11.2024

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