Pflegefachmann/frau (m/w/d) zum 01.09.2025, -Praktikum möglich-
Ausbildung zum/zur Pflegefachmann/frau (m/w/d)
Voraussetzungen zur Ausbildung in der Pflege nach §11 PflBG (Pflegeberufegesetz) sind:
- mittlerer Bildungsabschluss oder als gleichwertig anerkannter Abschluss oder
- Hauptschulabschluss oder als gleichwertig anerkannter Abschluss und
- erfolgreich abgeschlossene 2-jährige Berufsausbildung, oder
- erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte, mindestens 1-jährige Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege
- eine bis 31.12.2019 begonnene, erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte mindestens 1-jährige Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenhilfe, oder
- eine erteilte Erlaubnis als Krankenpflegehelfer/-in (auf Grundlage KrPflG vom 04.06.1985)
- oder: erfolgreicher Abschluss einer sonstigen 10-jährigen allgemeinbildenden Schulbildung,
Ablauf der Ausbildung:
- Die Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann beginnt zum 1. September und dauert insgesamt drei Jahre
- Etwa 25 Auszubildende bilden einen Kurs.
- Während der drei Ausbildungsjahre wechseln sich Theorie- und Praxisphasen ab, sodass ca. 8-10 unterschiedliche Praxiseinsatzorte von den Auszubildenden durchlaufen werden.
- Zur Überprüfung des Lernerfolges und der Entwicklung des Auszubildenden finden regelmäßige Lernerfolgskontrollen in mündlicher, schriftlicher und praktischer Form statt.
Die staatliche Abschlussprüfung erfolgt in den letzten Wochen der Ausbildung und besteht aus der
- Praktischen Abschlussprüfung (auf einer Station)
- Theoretischen Abschlussprüfung
- Mündlichen Abschlussprüfung
- Themenbereich I. Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren
- Themenbereich II. Kommunikation und Beratung personen- und situationsorientiert gestalten
- Themenbereich III. Intra- und Interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten
- Themenbereich IV. Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen
- Themenbereich V. Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen
Während der Theoriephase besuchen Sie
- berufsbezogene Seminare/ Ausstellungen
- Informationsveranstaltungen in verschiedenen Einrichtungen des Gesundheitswesens
- in der stationären und ambulanten Akut- und Langzeitpflege sowie
- in speziellen Bereichen der pädiatrischen und psychiatrischen Versorgung.
Vergütung
Während der Ausbildung erhalten die Auszubildenden eine Brutto-Ausbildungsvergütung, deren Höhe sich nach § 1 der Anlage 7 zu den AVR richtet.
ab 1. März 2024
im ersten Ausbildungsjahr 1.340,69 Euro
im zweiten Ausbildungsjahr 1.402,07 Euro
im dritten Ausbildungsjahr 1.503,38 Euro
Bewerbung
Haben wir Ihr Interesse geweckt, bewerben Sie sich ganzjährig schriftlich bei uns. Wir werden Ihre Bewerbung umgehend bearbeiten. Es sollte aus Ihrer Bewerbung hervorgehen, in welchem Jahr Sie Ihre Ausbildung beginnen möchten.
Senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen mit den erforderlichen Unterlagen bitte an folgende Adresse:
Pflegeschule Gronau an der St. Antonius-Hospital Gronau GmbH
z.Hd. Frau Sevgi Filiz
Möllenweg 22
48599 Gronau
E-Mail: sevgi.filiz@st-antonius-gronau.de
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